wir.bewegen.nrw 
Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Mobilitätsmanagement

Mobilstation. Foto: Zukunftsnetz Mobilität NRW/Smilla Dankert

Mobilitätsmanagement

Im Mittelpunkt des Mobilitätsmanagements stehen die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen. Ziel des Mobilitätsmanagements ist es, die Rahmenbedingungen für das individuelle Mobilitätsverhalten zu optimieren und so die Mobilität nachhaltiger und klimagerechter zu gestalten. Dieser Ansatz umfasst das kommunale Mobilitätsmanagement ebenso wie das standort- und zielgruppenspezifische Mobilitätsmanagement.

Von Aachen bis Petershagen, von Kleve bis Bad Berleburg: 312 Städte, Gemeinden und Kreise tragen als Mitglieder im Zukunftsnetz Mobilität NRW zu einer immer flächendeckenderen nachhaltigen Mobilität in NRW bei. Mit ihrem Beitritt zum Zukunftsnetz verpflichten sich alle Mitglieder dazu, die nachhaltige Mobilitätsentwicklung durch Kommunales Mobilitätsmanagement zu fördern. Die Angebote des „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ werden über landesweit drei Koordinierungsstellen zur Verfügung gestellt. Kommunen, die sich für die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW qualifizieren, profitieren auf vielfältige Weise. Best-Practice-Beispiele sowie der interdisziplinäre Austausch zwischen Kommunen, Land, Hochschulen und Fachleuten gewährleisten einen kontinuierlichen Wissenstransfer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch Fachgruppen, Fachtagungen und Workshops kostenlos weitergebildet.

Träger der Koordinierungsstellen sind für das Rheinland der Verkehrsverbund Rhein-Sieg gemeinsam mit dem Aachener Verkehrsverbund, für die Region Rhein-Ruhr der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und für die Region Westfalen der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe.

Zukunftsnetz Mobilität NRW. Logo: Zukunftsnetz Mobilität NRW
Zukunftsnetz Mobilität NRW. Logo: Zukunftsnetz Mobilität NRW

Stichwort „Betriebliches Mobilitätsmanagement“

Ob durch die Bereitstellung von Diensträdern, einen nachhaltig ausgestalteten Fuhrpark oder das verstärkte Angebot von Video-Konferenzen im Home-Office: Konzepte der berufsbedingten Mobilität können nicht nur einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten – sie sind auch in vielerlei Hinsicht gewinnbringend für Unternehmen und Mitarbeitende. Betriebliches Mobilitätsmanagement ist eine zentrale Stellschraube für die kommunale Verkehrswende – von der Verlagerung von Fahrten zum ÖPNV oder Fahrrad über die Bildung von Fahrgemeinschaften bis hin zur gezielten Vermeidung von Verkehr. Auch Kooperationspartner des Zukunftsnetz Mobilität NRW beraten zu den Themen nachhaltiger Mobilitätsplanung und Fragestellungen zum betrieblichen Mobilitätsmanagement.

Landeswettbewerbe

Das Land Nordrhein-Westfalen führt Landeswettbewerbe durch, um gezielt Konzepte und Ideen im Mobilitätsbereich zu fördern, die entweder noch nicht ausreichend erprobt oder noch nicht in der Breite umgesetzt sind. Bislang wurden bzw. werden die folgenden Wettbewerbe durchgeführt:

Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum Damit mehr Menschen im ländlichen Raum den ÖPNV nutzen, muss das dortige Angebot besser werden. Dies war der Ansatz von „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“. Die Modellprojekte sollen Wege aufzeigen, wie in eher ländlich geprägten oder suburbanen Räumen ÖPNV-Angebote neu geschaffen oder die bestehenden Angebote attraktiver gestaltet werden können.

Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten Mit dem zweistufigen Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ wurde das Ziel verfolgt, Städte bei der Umsetzung von innovativen und zukunftsweisenden Konzepten zur Verbesserung des urbanen Mobilitätssystems zu unterstützen. In Modellvorhaben sollen Wege aufgezeigt werden, wie die Mobilität in Innenstädten, Nebenzentren und Wohnquartieren verbessert werden kann.

Wettbewerb ways2work. Logo: MUNV

ways2work Durch „ways2work“ sollen Projekte unterstützt werden, die die Erreichbarkeit von Unternehmensstandorten, etwa in Gewerbegebieten, mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln verbessern. Besonders im Fokus stehen Konzepte, die Elemente des Betrieblichen Mobilitätsmanagements beinhalten und in Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Unternehmen entstehen.

Weitere Informationen

Förderung der vernetzten Mobilität

Die Förderrichtlinie für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement ist im Juli 2022 in überarbeiteter Form in Kraft getreten. Die überarbeitete Richtlinie umfasst unter anderem folgende Förderungen:

Für die Anlaufphase von neuen Angeboten an Carsharing und Bikesharing gibt es eine Förderung, die für bis zu drei Jahre die Betriebskostendefizite der Kommunen minimieren soll. Gefördert werden neue Angebote dort, wo sie noch nicht existieren: So soll Sharing auch in Kommunen etabliert werden, in denen es sich wegen der längeren Anlaufphase wirtschaftlich derzeit nicht rechnet.

Ein neuer Fördertatbestand wurde auch mit den Quartiersgaragen eingeführt, um Kommunen für die Errichtung in Neubau- und Bestandsquartieren eine Fördermöglichkeit anzubieten. Quartiersgaragen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern des jeweiligen Quartiers zum Parken zur Verfügung und sollen Freiflächen schaffen für lebenswerte Bereiche wie zum Beispiel Begegnungs-, Spiel- und Grünflächen. Insgesamt soll so auch die Zahl der Fahrzeuge in Innenstädten und Wohnquartieren reduziert werden.

Neu in der Förderrichtlinie ist zudem der Bereich der nachhaltigen Stadtlogistik: In Innenstädten sollen weniger Lieferverkehre stattfinden und diese soweit möglich gebündelt werden. Dazu gibt es neue Förderangebote für anbieterübergreifende Ladezonen, Mikrodepots und Softwarelösungen, die eine effizientere Nutzung der Infrastrukturen der Stadtlogistik ermöglichen.

Mobilitätskonzepte werden mit höheren Fördersummen gefördert und müssen nun den Leitlinien der Europäischen Kommission für nachhaltige urbane Mobilitätspläne beziehungsweise den Leitlinien für die Planung nachhaltiger städtische Logistik entsprechen: Dies bedeutet insbesondere eine zwingende stärkere Einbeziehung der möglichen Stakeholder in die Erarbeitung sowie eine umfassendere Betrachtung der verschiedenen Verkehrsmittel und des räumlichen Gebietes. Damit soll die Vernetzung von Verkehrsmitteln stärker gefördert werden.

Die Förderung von Mobilitätsmanagement ist mit der neuen Richtlinie nun auch für Unternehmen im Rahmen der De-Minimis-Förderung vorgesehen, bisher waren nur Kommunen antragsberechtigt: Aufgrund der Einbindung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern in das Zukunftsnetz Mobilität NRW und der damit einhergehenden gestärkten Beratung der Betriebe wird mit einem erhöhten Bedarf an Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements gerechnet. Hierfür soll es im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten eine Förderung geben können, um möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen.

Die zu fördernden Maßnahmen werden in Jahresprogrammen gebündelt. Interessierte Kommunen können ihre Projektanträge bei den jeweiligen Bezirksregierungen einreichen, die auch eine vorherige Beratung anbieten, um die Förderfähigkeit zu prüfen. Für das Förderprogramm des Folgejahres können Anträge jeweils bis zum 30. Juni eines jeden Jahres bei den Bezirksregierungen gestellt werden.

Weitere Informationen:

bei den Bezirksregierungen:

Richtlinien zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement – FöRi-MM) auf www.recht.nrw